Allgemeine Geschäftsbedingungen
Moped Rider Steiermark
2025
Inhaltsverzeichnis / Paragraphen-Übersicht
-
§ 01 Teilnahmebedingungen & Mitgliedschaft
-
§ 02 Rechte und Pflichten der Mitglieder
-
§ 03 Vereinsstatus & Beiträge
-
§ 04 Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
-
§ 05 Sicherheitsregeln bei Clubtouren (Ausfahrten)
-
§ 06 Foto-, Video-, Drohnen- und Medienaufnahmen
-
§ 07 Werkstättenordnung
-
§ 08 Stammtischregelungen
-
§ 09 Spenden, Clubkosten & Finanzen
-
§ 10 Erwerb von Clubartikeln
-
§ 11 Urheberrechtsschutz
-
§ 12 Beendigung der Mitgliedschaft & Sperrfristen
-
§ 13 Das Medienprojekt „Moped Buddies“ & „Buddy Angels“
-
§ 14 Allgemeine Haftungsbestimmungen
-
§ 15 Schlussbestimmungen & Ergänzende Absicherungen
Moped Rider Steiermark & Medienprojekt „Moped Buddies“
🔽 Hier kannst du dir die AGBs Vorlassen lassen falls du sie nicht Lessen möchtest. 🔽
§ 01 Teilnahmebedingungen & Mitgliedschaft
-
Mindestalter & Begleitung: Die reguläre Teilnahme und Mitgliedschaft im Club ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten an Aktivitäten teilnehmen. Kinder unter 15 Jahren gelten automatisch als beitragsfreie Mitmitglieder, sofern mindestens ein Erziehungsberechtigter als ordentliches, registriertes Mitglied im Club geführt wird.
-
Fahrzeugvoraussetzungen: Für die Mitgliedschaft wird vorab kein eigenes Fahrzeug benötigt, sofern das Mitglied eine dauerhafte Mitfahrgelegenheit bei einem anderen registrierten Mitglied nachweisen kann.
-
Zulässige Fahrzeugtypen: Im Club sind alle Fahrzeuge gestattet, die mit den Führerscheinklassen AM (Zusatzcodes 79.01 und 79.02) gelenkt werden dürfen. Dies umfasst Mopeds, Mopedautos (Leichtkraftfahrzeuge L6e), Quads, Dreiräder sowie E-Chopper – unabhängig davon, ob es sich um Verbrennungsmotoren oder Elektroantriebe handelt. In Ausnahmefällen können Motorräder der 125-ccm-Klasse (Führerschein A1 / Code 111) durch die Clubleitung explizit zugelassen werden.
-
Online-Registrierungspflicht: Die Mitgliedschaft erlangt erst dann ihre Gültigkeit, wenn sich die Person vollständig über das offizielle Registrierungsformular auf der Club-Webseite (www.mopedrider.at) angemeldet hat. Unregistrierte Personen sind von allen internen Clubaktivitäten, Ausfahrten und Angeboten strikt ausgeschlossen.
-
Regionalitätsprinzip & Digitale Abstimmungspflicht: Die Mitgliedschaft steht Personen offen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Steiermark haben oder sich nachweislich mindestens zweimal pro Monat in der Steiermark aufhalten. Da der Club wichtige Entscheidungen und Abstimmungen über den internen Mitgliederbereich abwickelt, ist jedes Mitglied zur regelmäßigen Teilnahme an den digitalen Club-Abstimmungen auf der Webseite verpflichtet.
-
Anerkennung der Bestimmungen: Die Registrierung und Teilnahme setzt die ausnahmslose und vollständige Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung voraus.
§ 02 Rechte und Pflichten der Mitglieder
-
Gemeinschaft & Respekt: Jedes Mitglied hat das Recht, an den offiziell angekündigten Clubausfahrten, Veranstaltungen, Stammtischen und digitalen Abstimmungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Clubfrieden zu wahren, sich gegenüber anderen Mitgliedern, Gästen und insbesondere Frauen und Kindern absolut respektvoll zu verhalten und das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit positiv zu vertreten.
-
Hilfsbereitschaft: Innerhalb der Gemeinschaft wird ein hohes Maß an gegenseitiger Unterstützung und handwerklicher Hilfsbereitschaft (insbesondere in der Club-Werkstatt und bei Pannen) ausdrücklich erwartet.
§ 03 Vereinsstatus & Beiträge
-
Ehrenamtliche Gemeinschaft: Der Club Moped Rider Steiermark ist als ehrenamtliche, private Gemeinschaft organisiert und dient als Freizeitplattform, Zusammenhalt und Schrauber-Werkstatt. Der Club verfügt über keine ZVR-Nummer (Zentrales Vereinsregister) und wird rein idealistisch geführt.
-
Beitragsfreiheit: Es werden von den Mitgliedern keine verpflichtenden Mitgliedsbeiträge oder Aufnahmegebühren eingehoben. Alle Kernangebote des Clubs sind für registrierte Mitglieder vollkommen kostenlos.
§ 04 Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
-
Datenspeicherung: Der Club erhebt, verarbeitet und speichert die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fahrzeugdaten) ausschließlich zum Zwecke der internen Mitgliederverwaltung, zur Kontaktaufnahme über die Club-Kanäle (Support, WhatsApp) und zur Durchführung von Abstimmungen.
-
Keine Weitergabe: Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte ist kategorisch ausgeschlossen. Jedes Mitglied hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten, sofern dem keine internen Sperrfristen entgegenstehen.
§ 05 Sicherheitsregeln bei Clubtouren (Ausfahrten)
-
Weisungsbefugnis & Leitfahrer: Bei allen vom Club organisierten Touren haben die Teilnehmer den Anweisungen der Clubleitung sowie der eingeteilten Begleitfahrer strikt Folge zu leisten. Jede Gruppe wird von einem offiziellen Leitfahrer angeführt. Dieser gibt das Tempo sowie die Richtung vor und darf unter keinen Umständen überholt werden. Schwere Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Tour.
-
Das Prinzip des Schwächsten: Innerhalb jeder Gruppe gilt das absolute Rücksichtnahmegebot. Das leistungsschwächste bzw. langsamste Fahrzeug (oder fahrtechnisch unerfahrenere Mitglieder) wird immer direkt hinter dem jeweiligen Leitfahrer an zweiter Stelle eingereiht. Diese Fahrzeuge dürfen von den nachfolgenden Fahrern ebenfalls nicht überholt werden.
-
Reihenfolge nach Fahrzeugtypen: Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen und sicheren Fahrweise gilt innerhalb einer Gruppe folgende feste Aufstellung:
-
Leitfahrer $\rightarrow$ Mopeds $\rightarrow$ Quads $\rightarrow$ Mopedautos (L6e) $\rightarrow$ 125-ccm-Motorräder.
-
-
Konzept zur Gruppenaufteilung (Vermeidung von Kolonnenabriss): Um die Sicherheit in Stadt- und Dorfgebieten (z. B. bei Ampelphasen oder Kreuzungen) zu garantieren und ein gefährliches Auseinanderreißen von Großgruppen mit 20 oder 30 Fahrzeugen zu verhindern, wird die Kolonne ab einer Größe von mehr als 8 Fahrzeugen zwingend in mehrere kleinere Teilgruppen aufgeteilt.
-
Struktur der Teilgruppen: * Jede aufgeteilte Gruppe besteht aus maximal 8 Fahrern.
-
Jede Gruppe erhält einen eigenen, von der Clubleitung bestimmten oder auserwählten Leitfahrer.
-
Alle Leitfahrer nutzen exakt die gleiche Route, dieselben Zwischenziele und denselben Zeitplan. Sollte sich eine Gruppe im Verkehr trennen, kann jeder Leitfahrer die Tour vollkommen eigenständig und sicher fortsetzen.
-
-
Zusammenhalt & Zwischenstopps: Bei der Bildung von mehreren Teilgruppen werden von der Clubleitung im Vorfeld feste Zwischenstopps (Sammelpunkte) in die Route eingeplant. An diesen Punkten treffen alle Teilgruppen wieder kontrolliert zusammen, um das gemeinsame Cluberlebnis und den Austausch zu wahren.
-
Pannenregelung & ÖAMTC-Empfehlung: Bei einer technischen Panne verständigt das betroffene Mitglied die Gruppe per Zuruf oder bei einem Stopp. Ein zugeteilter Begleitfahrer verbleibt zur Absicherung beim Pannenfahrzeug. Der Club und seine Leitung übernehmen keinerlei Verantwortung, Garantie oder verpflichtende Hilfeleistungspflicht für liegengebliebene Fahrzeuge. Kann der Schaden nicht direkt behoben werden, hat das Mitglied selbstständig für den Rücktransport zu sorgen; die Teilgruppe setzt die Fahrt fort.
-
Dringende Schutzbrief-Empfehlung: Um im Ernstfall (Abschleppen, Rücktransport des Fahrzeugs) abgesichert zu sein, wird jedem Mitglied dringend der Abschluss einer ÖAMTC-Mitgliedschaft inklusive Schutzbrief empfohlen.
-
Wichtige Information für Minderjährige: Laut den offiziellen Richtlinien des ÖAMTC genießen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr (kostenlos integriert in die ÖAMTC-Family-Mitgliedschaft) den vollen Schutz und Pannenservice beitragsfrei mit, sofern ein Elternteil eine gültige ÖAMTC-Mitgliedschaft inklusive Schutzbrief besitzt. Eine eigenständige Prüfung durch die Erziehungsberechtigten wird angeraten.
-
Minderjährigen-Schutz (Pflichtformulare):
-
Mitglieder unter 16 Jahren: Für jede Tour, die über 22:00 Uhr hinausgeht, die Steiermark verlässt oder eine Übernachtung beinhaltet, muss vor Fahrtantritt die „Einverständniserklärung Clubausfahrt (U16)“ der Eltern im Original vorliegen.
-
Mitglieder von 16 bis unter 18 Jahren (Auslandstouren): Sobald eine Clubtour die österreichische Staatsgrenze überschreitet, ist die „Einverständniserklärung Auslandsreise (16–18)“ zwingend erforderlich. Die Jugendlichen müssen einen gültigen Reisepass/Personalausweis sowie die E-Card im Original mitführen.
-
§ 06 Regelungen für Foto-, Video-, Drohnen- und Medienaufnahmen
-
Medien-Einwilligung: Mit der Registrierung zur Mitgliedschaft erteilt das Mitglied die ausdrückliche und unwiderrufliche Genehmigung, dass Bild- und Videoaufnahmen, die im Rahmen von Clubaktivitäten erstellt werden, auf der Club-Webseite sowie auf den Social-Media-Kanälen (Facebook, TikTok, Instagram, YouTube und sonstigen Plattformen) veröffentlicht werden dürfen. Ein nachträglicher Widerruf für bereits veröffentlichte Gruppenmedien oder dokumentarische Videos ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen.
-
Handy-Aufnahmen (Fotos & Videos): Medienaufnahmen mit dem Smartphone – hierunter fallen ausdrücklich sowohl Handy-Fotos als auch Handy-Videos – sind unseren Mitgliedern ohne eine vorherige Einwilligung der Clubleitung erlaubt. Dies erfolgt jedoch ausnahmslos auf eigene Gefahr sowie unter eigenständiger Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen in Österreich. Der Club übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verstöße der Mitglieder gegen die gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
-
Drohnen- & Profi-Equipment-Verbot: Um die gesetzlichen Bestimmungen der Luftfahrtbehörde (Austro Control) einzuhalten und die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen, sind sämtliche anderen Foto-, Video- und Drohnenaufzeichnungen (die über reine, private Smartphone-Aufnahmen hinausgehen) ausschließlich der Clubleitung vorbehalten.
-
Ausnahmeregelung: Das Betreiben von Drohnen oder professionellen Kamera-Rigs durch Mitglieder auf Clubgelände oder während Clubtouren ist strengstens untersagt, es sei denn, es wurde vorab eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch die Clubleitung erteilt.
§ 07 Werkstättenordnung
-
Nutzungsrecht: Die Clubleitung stellt den Mitgliedern eine private Club-Werkstatt inklusive Werkzeug zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Das Betreten und Arbeiten in der Werkstatt ist ausnahmslos nur in Anwesenheit der Werkstattleiter Sascha Seibald oder Manfred Birker gestattet.
-
Haftungsausschluss bei Reparaturen & Service: Die Unterstützung durch die Werkstattleiter bei Servicearbeiten, Reparaturen oder Umbauten basiert auf einer rein unentgeltlichen, privaten Gefälligkeit im Sinne einer ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe. Jegliche Garantie, Gewährleistung und Haftung für Folgeschäden am Fahrzeug durch den Club oder die Werkstattleiter sind vollkommen ausgeschlossen. Vor der Durchführung größerer Arbeiten ist das Formular „Haftungsausschluss: Kfz-Service & Reparaturen“ im Original zu unterzeichnen.
-
Maschinennutzung & Sicherheit: Die Benutzung von stationären Maschinen und Spezialwerkzeugen erfordert die Freigabe durch einen der Werkstattleiter. Für Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, übernimmt der Club keinerlei Haftung. Alle Veränderungen am Fahrzeug und deren Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr liegen in der alleinigen Verantwortung des Fahrzeughalters.
-
Verbrauchsmaterialien & Getränke: Werkzeuge sind kostenlos. Verbrauchsmaterialien (Schrauben, Reiniger etc.) sowie Getränke aus dem Kühlschrank werden zum reinen Selbstkostenpreis ohne Aufschlag abgerechnet; die Einnahmen fließen direkt in die Club-Spendenkasse. Ein Verleih von Werkzeugen oder Maschinen außerhalb der Werkstatt ist ausgeschlossen.
§ 08 Stammtischregelungen
-
Rhythmus & Ausfallsvorbehalt: Der Clubstammtisch findet ganzjährig an jedem ersten Freitag im Monat ab 18:00 Uhr statt. Die Clubleitung behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, geplante Stammtischtreffen ersatzlos ausfallen zu lassen, sofern sich am selben Tag eine reguläre Clubausfahrt, eine angekündigte Spontanausfahrt, Moped-Touren oder sonstige Club-Events zeitlich überschneiden. Die sportliche und aktive Gemeinschaft auf der Straße hat im Zweifelsfall Vorrang.
-
Verhaltensregeln: Es gilt ein absolutes Verbot von Alkohol und illegalen Drogen, sofern im Anschluss an den Stammtisch eine gemeinsame Fahrzeugbewegung oder Clubtour stattfindet. Alle Gäste, insbesondere Frauen und Kinder, sind mit absolutem Respekt und freundlich zu behandeln. Zuwiderhandlungen oder Belästigungen führen zum sofortigen Clubausschluss und werden gegebenenfalls polizeilich zur Anzeige gebracht.
-
Konsumation: Jedes Mitglied ist für seine eigenen Konsumationen (Speisen und Getränke) selbst verantwortlich. Das Anschreibenlassen auf den Club ist strengstens untersagt; offene Forderungen sind direkt mit dem Gastwirt zu begleichen. Der Club übernimmt keine Haftung für geparkte Fahrzeuge oder Diebstähle auf dem Lokalgelände.
§ 09 Spenden, Clubkosten & Finanzen
-
Kostenlosigkeit: Da alle Angebote, Werkstattnutzungen und Touren des Clubs für die Mitglieder vollkommen kostenlos zur Verfügung gestellt werden (es gibt keinen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag), finanziert sich die Gemeinschaft rein aus freiwilligen Zuwendungen.
-
Spendenabwicklung: Finanzielle Unterstützungen können ausschließlich bar bei der Kassenführerin Christine Seibald oder über die offizielle Werkstatt-Spendenkasse übergeben werden. Alle Spenden gehen augenblicklich in das Eigentum des Clubs über, werden zweckgebunden für Clubkosten verwendet und können bei einem Clubaustritt oder Ausschluss nicht zurückgefordert werden.
-
Transparenz: Die Buchführung und die Verwendung der Gelder sind für Mitglieder jederzeit bei der Kassenführerin einsehbar. Spendenbeträge können auf Wunsch vollkommen anonym behandelt werden. Überschüssige Spendenbeträge am Jahresende werden zur Co-Finanzierung der gemeinsamen Club-Weihnachtsfeier verwendet.
§ 10 Erwerb von Clubartikeln
-
Bestellablauf & Formular: Ein separater Webshop für Direktbestellungen wird auf der Webseite nicht mehr betrieben. Stattdessen steht im Supportbereich der Webseite ein Bestellformular zur Verfügung, über das eine vorgegebene Auswahl an Clubartikeln angefordert werden kann.
-
Abwicklung durch das Team: Nach dem Absenden des Formulars wird die Bestellung an das dafür eingeteilte Teammitglied weitergeleitet. Dieses übernimmt eigenverantwortlich die gesamte Abwicklung – von der Bestellung beim Produktionspartner über die Zahlungsabwicklung bis hin zur endgültigen Übergabe des Artikels an das Mitglied.
-
Selbstkostenpreis: Der Club verdient an den Artikeln nichts. Alle Preise werden ohne jeglichen Aufpreis eins zu eins weiterverrechnet. Es wird rein der Betrag verlangt, den der Club selbst aufwenden muss, um den Artikel zu erhalten.
-
Gewährleistungsausschluss: Da die Artikel individuell über unsere Partnerfirma gefertigt werden, sind jegliche Garantie, Gewährleistung, Haftung sowie das Umtausch- und Rückgaberecht über den Club ausgeschlossen. Das Tragen der Clubbekleidung bei Veranstaltungen zur Stärkung des Clubauftritts wird von jedem Mitglied ausdrücklich erwartet.
§ 11 Urheberrechtsschutz
-
Markenschutz: Das Club-Logo, das Webdesign sowie alle grafischen Inhalte wurden von der Clubleitung Sascha Seibald eigenständig entworfen und sind urheberrechtlich geschützt. Jede unbefugte Vervielfältigung, farbliche Abänderung oder missbräuchliche Nutzung wird rechtlich verfolgt.
-
Namensschutz: Der Clubname sowie dessen direkte Abwandlungen (darunter Moped Rider Steiermark, Rider Moped Steiermark, Steiermark Moped Rider, Moped Steiermark Rider, MR-Steiermark und Mopedrider) sowie ausdrücklich auch der Projektname „Moped Buddies“ sind geschützt. Bei unbefugter Nutzung für Fremdzwecke behält sich die Clubleitung zivilrechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen vor.
§ 12 Beendigung der Mitgliedschaft & Sperrfristen
-
Freiwilliger Austritt: Ein Mitglied kann die Gemeinschaft jederzeit ordnungsgemäß verlassen. Hierzu ist zwingend das dafür vorgesehene Abmeldeformular im Support-Bereich der Webseite auszufüllen und abzusenden. Bei einem freiwilligen Austritt gilt eine Wiederaufnahmesperre von 6 Monaten, bevor ein erneuter Beitrittsantrag gestellt werden kann.
-
Ausschluss durch die Vereinsleitung: Die Clubleitung behält sich das Recht vor, Mitglieder bei groben Regelverstößen (z. B. Beleidigungen, Inaktivität, Missachtung der AGB, Verletzung der Werkstättenordnung oder Diebstahl) fristlos aus dem Club auszuschließen. Je nach Schwere des Vergehens wird eine Sperrfrist von 1 bis 12 Monaten oder bei kriminellen Handlungen (z. B. Werkzeugdiebstahl) eine lebenslange Sperre verhängt.
-
Schlichtungsverfahren bei Inaktivität: Wird ein Mitglied wegen Inaktivität oder Versäumnis der Abstimmungen ausgeschlossen, kann es binnen 3 Monaten einen persönlichen Klärungstermin mit der Clubleitung vereinbaren. Können triftige Gründe (z. B. schwere Krankheit) nachgewiesen werden, wird die Mitgliedschaft ohne Sperre reaktiviert. Ohne triftigen Grund bleibt die Sperre von mindestens 3 Monaten aufrecht.
-
Ausschluss durch Mitgliederabstimmung: Ein Ausschluss kann auch durch eine demokratische Abstimmung der Mehrheit der Clubmitglieder beantragt werden, sofern schwerwiegende, nachweisbare Gründe vorliegen. Ein Ausschluss von Gründungs- oder Teammitgliedern durch die regulären Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 13 Das Medienprojekt „Moped Buddies“ & „Buddy Angels“
-
Zweck des Projekts: Das von den Clubleitungen Sascha und Manfred ins Leben gerufene Projekt „Moped Buddies“ dient der verstärkten Präsenz in den sozialen Medien. Ziel ist es, durch Reichweitensteigerung neue Mitglieder für den Hauptclub Moped Rider Steiermark zu gewinnen. Langfristig wird angestrebt, über Werbeeinnahmen oder Sponsoring ein zusätzliches Einkommen zu generieren, um Clubaktivitäten finanziell zu unterstützen und den Mitgliedern mehr bieten zu können.
-
Finanzierung & Kooperation: Da das Projekt sowie der Club derzeit rein aus den privaten Taschen der beiden Clubleitungen Sascha und Manfred finanziert werden, unterstützen sich der Club und das Projekt gegenseitig durch wechselseitige Werbung.
-
Projekt-Bausteine & Besetzung: Die Moped Buddies bestehen im Kern aus den zwei besten Freunden Manfred und Sascha, welche gemeinsam extreme Weitstrecken im Rahmen von Challenges absolvieren, um die Belastbarkeit und Möglichkeiten von Mopeds zu demonstrieren. Die jeweiligen Lebensgefährtinnen der Clubleitungen unterstützen das Projekt bei ausgewählten Fahrten als Begleitfahrerinnen und treten unter dem geschützten Namen „Buddy Angels“ auf.
-
Dokumentation & Filmaufnahmen: Jede offizielle Ausfahrt der Moped Buddies wird filmisch für YouTube in Form eines Dokumentationsfilms aufbereitet.
-
Teilnahme von Clubmitgliedern & Härte-Klausel: In begründeten Ausnahmefällen können reguläre Clubmitglieder die Moped Buddies auf ihren Reisen begleiten. Der Fokus des Films verbleibt jedoch stets auf den Hauptdarstellern Sascha und Manfred. Für Begleitmitglieder gilt eine strikte und unumstößliche Regel: Sollte ein teilnehmendes Mitglied die Strecke kräftemäßig nicht bewältigen, eine Panne erleiden oder aus anderen Gründen aufgeben müssen, wird das Projekt und der Filmdreh unter keinen Umständen abgebrochen oder unterbrochen. Da die Touren öffentlich angekündigt werden, hätte ein Abbruch negative Auswirkungen auf das Gesamtprojekt. Die Reise wird ohne Hindernisse fortgesetzt; ein Umkehren für zurückgefallene Mitglieder ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied muss im Vorfeld eigenverantwortlich prüfen, ob es der Herausforderung gewachsen ist.
§ 14 Allgemeine Haftungsbestimmungen
-
Vollständiger Haftungsausschluss im Verkehr: Der Club Moped Rider Steiermark und dessen Clubleitung übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Fahrzeugen, Fahrern, Beifahrern oder Dritten im Rahmen von Clubaktivitäten und gemeinsamen Touren. Wenn sich Teilnehmer nicht an die geltenden Verkehrsregeln oder die vorgegebenen Kolonnen-Sicherheitsregeln halten, mutwillig handeln, Schäden oder Unfälle verursachen oder sonstige negative Aktivitäten setzen, sind sie dafür zivil- und strafrechtlich vollkommen selbst verantwortlich. Solche Aktivitäten schließen jegliche Mitverantwortung des Clubs kategorisch aus und führen zum sofortigen, dauerhaften Clubausschluss.
-
Eigenverantwortung & Fahrzeugzustand: Jedes Mitglied nimmt auf eigene Gefahr an Clubausfahrten teil und hat eigenständig und auf eigene Kosten für die gesetzliche Verkehrstauglichkeit und Versicherung seines Fahrzeugs zu sorgen. Bei Unfällen leistet die Clubleitung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten bestmögliche organisatorische Nothilfe.
-
Jugendschutz, Genussmittel & Anzeigeerstattung: Der Club ist ausdrücklich nicht für die Erziehung seiner Mitglieder zuständig; das Thema Rauchen und Alkohol liegt außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs. Jugendliche unter dem vollendeten 18. Lebensjahr sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. Der Club übernimmt keinerlei Haftung, wenn minderjährige Mitglieder beim Konsum von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken erwischt werden. Wir weisen unsere Mitglieder lediglich pflichtbewusst darauf hin, das Konsumieren von Zigaretten, Tabakwaren, Alkohol und Drogen innerhalb von Clubaktivitäten oder im Beisein von Teammitgliedern zu unterlassen. Eine polizeiliche Anzeige seitens des Clubs erfolgt ausnahmslos dann, wenn ein Jugendlicher Alkohol oder Drogen konsumiert hat und im Anschluss beabsichtigt, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Da dies eine akute Gefährdung des öffentlichen Straßenraums darstellt, gilt hier eine strikte Null-Toleranz-Grenze durch das Team.
§ 15 Schlussbestimmungen & Ergänzende Absicherungen
-
Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf das gesamte Clubverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht für den Clubbezirk (Graz bzw. Graz-Umgebung) vereinbart.
-
Verbot kommerzieller Nutzung & Abwerbung: Die Nutzung der WhatsApp-Community, der Mitgliederdaten oder der Club-Webseite für gewerbliche Werbezwecke, Spam-Aktionen oder die systematische Abwerbung von Mitgliedern für andere Organisationen und Vereine ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss.
-
Umgehung von Sperrfristen: Ein ausgesprochenes Clubverbot oder eine Sperrfrist gilt unumstößlich für die physische Person. Versucht ein gesperrtes Mitglied, sich unter falschem Namen, mit einer neuen E-Mail-Adresse, einer anderen Telefonnummer oder über Drittpersonen erneut Zugang zum Club oder der WhatsApp-Community zu verschaffen, wird die Sperre automatisch verdoppelt bzw. in eine lebenslange Sperre umgewandelt.
-
Haftungsausschluss für externe Links: Der Club übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte externer Webseiten, die auf unserer Homepage oder in der Community verlinkt sind. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
-
Schriftlichkeitsvorbehalt: Sämtliche Vereinbarungen, Sonderregelungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (darunter fallen auch Bestätigungen per E-Mail oder über die offiziellen Vereins-Support-Kanäle). Mündliche Nebenabsprachen mit Teammitgliedern sind unwirksam.
-
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Bestimmung am nächsten kommende, rechtlich zulässige Regelung als vereinbart.