Allgemeine Geschäftsbedingungen
Moped Rider Steiermark
2025
§ 01 Teilnahmebedingungen
§ 02 Clubsitzungen
§ 03 Aktivitäten
§ 04 Tour Regeln
§ 05 Spenden
§ 06 Erwerb von Clubartikeln
§ 07 Stammtischregelungen
§ 08 Werkstätten Regelungen
§ 09 Club Kosten / Mitgliedsbeitrag
§ 10 Unsere Sozialen Netzwerke / Webseite
§ 11 Regelungen für Fremdveranstaltungen
§ 12 Regelungen zur WhatsApp Gruppe
§ 13 Urheberrecht
§ 14 Auflösung der Mitgliedschaft
§ 15 Haftung / Regeln
§ 01 Teilnahmebedingungen
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Die Teilnahme bei Moped Rider ist ab den vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Die Teilnahme unter den vollendeten 15. Lebensjahr ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Kinder unter denn 15. Lebensjahr sind automatisch Mitglieder wenn einer der Erziehungsberechtigten Personen ein registriertes Mitglied bei uns ist.
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Für die Teilnahme unseres Clubs wird vorab kein Fahrzeug Benötigt sofern das Mitglied eine Mitfahrgelegenheit bei einen anderen Mitglied hat.
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In unserem Club sind alle Fahrzeuge die mit der AM Lizenz AM 79,01 sowie AM 79,02 Moped, Mopedauto, Quad, Dreirad,
E-Chopper, Verbrenner sowie Elektro Gestattet. In gewissen Ausnahme Situationen werden hin und wider auch Motorräder der 125 ccm Klasse Gestattet sofern dies von der Club Leitung Bewilligt wurde. -
Die Mitgliedschaft bei Moped Rider ist nur dann gültig wenn sich die Person über unserer Webseite registriert hat. Sollten Sie nicht bei uns registriert sein so dürfen Sie an keinen internen Club Aktivitäten Teilnehmen sowie auch keine Angebote unseres Clubs nutzen.
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Die Teilnahme unseres Clubs setzt voraus dass sie unseren gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzverordnung zustimmen.
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Es können nur Personen bei uns Mitglied werden die einen Wohnsitz in der Steiermark haben oder sich des öfteren ( Minimal 2 X im Monat ) in der Steiermark aufhalten sowie die Voraussetzung besteht dass sie an der Clubsitzung teilnehmen können.
§ 02 Clubsitzungen
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Es ist Pflicht bei jeder Clubsitzung die ca. 1-2 mal im Jahr statt findet teilzunehmen um die neuesten Informationen sowie Regelungen einzuholen und unseren Club ihr Interesse an der Mitgliedschaft zu zeigen.
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Sollten Sie an einer Clubsitzung nicht teilnehmen können somit teilen Sie uns dies so früh wie möglich mit und erscheinen Sie bitte dringend beim nächsten Termin.
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Sollten Sie des öfteren male an Clubsitzung nicht teilnehmen oder unentschuldigt nicht erscheinen so kann es zu einen Ausschluss aus unserem Club kommen.
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Der Termin zur Clubsitzung wird immer spätestens zwei bis 3 Wochen vor Termin über unsere WhatsApp Gruppe sowie über unserer Webseite bekannt gegeben.
§ 03 Aktivitäten
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Bei uns gibt es verschiedene Arten von Aktivitäten die wir als Club anbieten darunter sind: Touren jeglicher Art, Stammtisch Treffen in unserem Stammlokal, Ausstellungen unserer Fahrzeuge an eigenen sowie Fremdveranstaltungen, Essen gehen, Grillpartys, Geburtstagspartys, Weihnachtsfeier, schwimmen gehen, Urlaubsreisen, sonstige Events, und vieles mehr....
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Es ist nicht Pflicht an Aktivitäten teilzunehmen allerdings beobachten wir jedes Mitglied sowie deren Aktivitäten. Die Beobachtung ist dazu gut um herauszufinden welches Mitglied aktiv ist und welches nicht um so das Mitglied mit Angeboten sowie ZB Club T-Shirt u.s.w.. zu belohnen. Ist die Aktivität sehr niedrig so kann es zu Kürzungen unserer Club Angebote sowie zB. die Nutzung der Club Werkstätte kommen.
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Wir von Club nehmen auch an Fremdveranstaltungen teil sowie zb: Festivitäten jeglicher Art, Fahrzeug Treffen und vieles mehr... Wir als Club übernehmen keinerlei Haftung an der Teilnahme an Fremdveranstaltungen wir haben auch nicht die Möglichkeit Regelungen des Fremdveranstalters zu brechen oder zu verändern. Wir bitten jedes Mitglied sich vorab genau über die Regelungen des Fremdveranstalters zu erkundigen und Missverständnisse oder Missbrauch der Regelungen zu vermeiden.
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Es kommt in unserem Club auch des öfteren vor das wir spontan Ausflüge planen sowie veröffentlichen auch hierfür ist keine Anwesenheitspflicht vorgegeben. Es steht jedem Mitglied frei ob er an der spontan Veranstaltung teilnimmt oder nicht. Spontan Veranstaltungen werden nur über unsere WhatsApp Gruppe Angekündigt.
§ 04 Tour Regeln
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Veranstalten wir als Club eine Tour so hat sich jedes Mitglied und jeder Teilnehmer an die vorgeschriebenen Regelungen sowie Anweisungen der Begleitfahrer zu halten. Sollte das Mitglied oder Teilnehmer sich nicht an den Vorgaben Regelungen sowie Anweisungen der Begleitfahrer halten so wird die Person mit sofortiger Wirkung aus der Tour verwiesen.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit sich Freiwillig für denn Posten als unterstützender Begleitfahrer zu melden sofern derzeit Bedarf besteht.
Begleitfahrer werden durch eine Gelbe Warnweste mit unseren Club Logo gegenzeichnet. Werden Sie als Begleitfahrer Eingeteilt so erhalten Sie in der zeit der Veranstaltung eine dafür Vorgesehene Warnweste als Leihgabe und muss nach der Veranstaltung an denn Leitungen der Begleitfahrer zurück gegeben werden.
Tour Regeln:
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Es wird auf das Schwächste sowie Langsamste Fahrzeug Rücksicht genommen. Das Schwächste Glied wird nicht Ausgelacht, Verärgert und es wird auch nicht dauerhaft Überholt. Das Schwächste Glied in unserer Gruppe Fährt direkt hinter denn Leitfahrer und darf General nicht Überholt werden.
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Es gibt gesamt 3 Zuteilungen während einer Tour ab Teilnahme von 10 Personen die aus: Leitfahrer, Begleitfahrer und Endfahrer besteht. Der Leitfahrer führt die Gruppe durch die geplante Route und sorgt für Reaktionen für denn Ablauf der Kolone. Der Begleitfahrer kann aus mehreren Personen bestehen und sorgt für Sicherheit wehrend der fahrt. Der Begleitfahrer hat jederzeit die Möglichkeit nach vorne zu fahren oder sich auch wieder nach hinten fallen zu lassen. Der Endfahrer hat die gesamte Kolone von ganz hinten in Blick und sorgt auch für die Sicherheit sowie Zuteilung der Begleitfahrer und bleibt immer mit dem Leitfahrer sowie Begleitfahrer in Kontakt falls zb eine Panne oder Bedarf nach kurzer Pause besteht. Der Leitfahrer sowie die 2 Leitungen der Begleitfahrer und ebenfalls der Sicherheitsfahrer haben laufend Funkkontakt um Infos über die Kolone austauschen zu können.
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Es ist immer auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu achten und rücksichtsvoll den Regeln des Straßenverkehrsordnung nachzukommen. Sollten wir als gesamte Kolone nicht an einer Kreuzung vorbei kommen da es die Verkehrssituation nicht zu lässt dann gibt der Endfahrer oder der Begleitfahrer denn Leitfahrer Bescheid und es wird ein Treffen bei der Nächten Möglichen Stelle Vereinbart.
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Sollten Fahrer der 125 ccm Klasse an einer Tour Teilnehmen somit müssen die ganz hinten vor dem Endfahrer Fahren da unsere Regelung besagt Schwächstes Glied vorne da alle anderen in so einer Situation die Schwächeren sind muss der Stärkste ganz nach hinten.
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Der jenige der die Tour geplant hat ist der Leitfahrer ( Club Leitung / Stv Club Leitung ). Der Leitfahrer fährt ganz vorne und darf nicht überholt werden. Es besteht die Möglichkeit das auch ein Mitglied eine Tour planen kann wodurch wiederum das Mitglied der die Route geplant hat die Rolle des Leitfahrer übernimmt und ebenfalls nicht überholt werden darf. Übernimmt ein Mitglied die Rolle als Leitfahrer so fährt einer der Clubleitungen direkt hinter dem Mitglied um die Regelung des Funkverkehrs nicht zu unterbrechen.
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Es ist notwendig eine Regelung der Tourenform Festzulegen da es bei uns ja verschiedene Arten an Fahrzeugtypen gibt. Mopeds fahren ganz vorne hinter dem Leitfahrer, Nach denn Mopeds haben Quads ihren Platz, Nach denn Quads finden die Mopedauto ihre Position und danach kommen die Motorräder der 125 ccm Klasse vor dem Endfahrer. Sollte eine Fahrzeugart nicht anwesend sein so wird dieser Zwischen Posten einfach ausgelassen. Sollte einer der Quad oder Mopedauto Fahrer die Leitfahrer Position Übernehmen so gilt die Regelung für dieses Mitglied nicht da er dann ganz Vorne fahren muss.
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Sollte es eine Panne geben oder sollte ein Mitglied oder Teilnehmer eine kurze Pause benötigen somit ist dies jederzeit möglich in dem Sie einen der Team Mitglieder bescheid geben. Es wird dann über Funk denn Leitfahrer Bescheid gegeben und ein passender Ort für die Situation angefahren. Handelt es sich um eine Panne somit bleibt einer der Begleitfahrer bei dem Mitglied mit der Panne und der Leitfahrer bleibt je Möglichkeit in unmittelbarer nähe steht um abzuwarten. Sollte es sich bei der Panne um eine Größere Angelegenheit handeln die sich nicht in ein paar Minuten beheben lässt so muss das Mitglied eine Werkstätte aufsuchen und die Kolone inklusive Begleitfahrer fahren weiter.
§ 05 Spenden
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Es gibt viele Möglichkeiten unseren Club mit Spenden zu unterstützen darunter gibt es die Möglichkeiten auf: Finanzielle Unterstützung, Materialspende, Ersatzteilspende, Werkzeugspende, usw....
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Natürlich werden alle Spenden auch nur für unseren Club verwendet um wiederum andere Mitglieder zu unterstützen. Da all unsere Club Angebote kostenlos sind da sie auf eine rein ehrenamtliche Sache passiert freuen wir uns natürlich immer wieder auf eine jede Art von Unterstützung.
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Eine finanzielle Unterstützung ist nur bei persönlicher Übergabe der Kassenführerin: Christine Seibald oder über unsere Spende Kasse direkt in der Club Werkstätte möglich.
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Sämtliche Spenden die von ihrerseits an den Club übergeben wird fallen automatisch in den rechtlichen Besitz von Moped Rider Steiermark und können nicht zurückgefordert werden. Es ist auch keine Rückforderung möglich wenn Sie unseren Club verlassen oder gezwungen wurden in zu verlassen.
§ 06 Erwerb von Clubartikeln
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Es gibt einige Clubartikeln die bei uns bestellt werden können. Darunter gibt es T-Shirts, Mützen und vieles mehr dass sie bei uns auf unserer Webseite vorbestellen können. Haben Sie denn Artikel Vorbestellt so wird Sie einer unserer Club Leitungen Telefonisch kontaktieren um weiteres mit ihnen zu besprechen.
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Wir verrechnen Club Artikel ohne jegliche Zusatzkosten. Das was uns der Club Artikel bei unseren Partner Shop kostet ist auch der Preis denn wir ihnen mit Vorauskasse verrechnen. Die Vorbestellung ist nicht die Hautbestellung sondern einfach nur eine Möglichkeit unserer Club Artikel Beauftragte ihren Wunsch zu übermitteln. Bei Übergabe des Gesamt Betrags des Artikels wird der Artikel bei unseren Partner Shop bestellt und ihnen nach Fertigstellung bei nächster Gelegenheit übergeben.
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Da unser Club auf kompletter kostenloser Basis konstruiert wurde ist es uns nicht möglich Clubartikeln kostenlos zu vergeben Ausgenommen es handelt sich um ein Treue Geschenk.
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Da wir Ihren Artikel selbst bei unserer Partnerfirma Bloder Preint in Seiersberg bestellen, können wir als Club keine Garantie Gewährleistung sowie Haftung für ihren bestellten Artikel übernehmen auch das Rückgaberecht ist ausgeschlossen.
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Bei Abholung in unseren Partner Shop ihres bestellten Artikels wird ein jeder Artikel von uns direkt begutachtet und sollte sich eine Reklamation herausstellen so erledigen wir das schon direkt vor Ort bei unseren Partnershop.
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Das Tragen von Clubartikeln erhebt natürlich die Chance mehr Personen auf unseren Club aufmerksam zu machen und um so mehr erhöht es die Chance mehr Mitglieder zu erwerben. Wir bitten euch daher zu mindestens ein Club T-Shirt zu erwerben und dies bei jeder Veranstaltung zu tragen umso die Werbung unseres Clubs zu verbreiten. Das tragen von Club T-Shirts oder Westen zeigt auch das ihr zu unseren Club dazu gehört.
§ 07 Stammtischregelungen
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Wir haben jeden ersten Freitag in Monat das ganze Jahr über ein Stammtisch Treffen wo unsere Clubleitungen sowie Mitglieder aufeinander treffen können um Ideen, Vorschläge, Beschwerden usw besprechen können oder denn Abend einfach nur für Spaß zu nutzen und auch eventuell neue Mitglieder Begrüßen zu können..
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Natürlich gibt es auch die Möglichkeiten in unserem Stammlokal Geburtstagsfeier, Verlobungsfeier, usw. über unsere Club von unseren Team sowie Mitgliedern zu veranstalten. Eine Anmeldung einer Feier muss mit der Clubleitung oder StV Clubleitung besprochen sowie ein Termin vereinbart werden.
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In unserem Stammlokal wird auch die Clubsitzung abgehalten die 1-2 mal im Jahr statt findet. Die Clubsitzung kann unabhängig von unseren normalen Stammtisch treffen statt finden. Der Termin der jeweiligen Clubsitzungen werden immer Minimum 2 bis 3 Wochen vor Termin der Clubsitzung in unserer WhatsApp Gruppe sowie Webseite bekannt gegeben.
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Es ist gestattet das unseren Mitglieder ihre Familien, Freunde oder Club Interessenten mitbringen können außer es handelt sich um eine Club Sitzung da ist nur die Anwesenheit der Mitglieder erlaubt.
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Das Stammtischtreffen findet das ganze Jahr über immer jeden ersten Freitag im Monat ab 18:00 Uhr Statt (Da unser Club noch neu ist und wir im heurigen Jahr 2025 mit unseren Club Beginnen haben wir derzeit noch kein Stammtisch Lokal gefunden. Wir bemühen uns ein Passendes Lokal zu finden wir bitten daher um etwas Geduld. )
Stammtisch Regeln:
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Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Zonen erlaubt.
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Sollte es nach dem Stammtisch Treffen mit einer Tour weiter gehen so ist der Konsum von Alkohol und Drogen nicht erlaubt.
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Ihr Fahrzeug muss einen gewissen Abstand zu denn jeweiligen anderen Parkenden Fahrzeugen haben um das Aufsteigen / Einsteigen ohne Hindernisse zu ermöglichen. Lassen Sie zu denn jeweiligen anderen Fahrzeugen so viel Abstand und stellen Sie es so sicher ab um Schäden bei Fremdfahrzeugen zu Vermeiden.
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Das Lokal sowie das gesamte Grundstück des Lokals sind sauber zu halten und Verschmutzung in jeglicher Art zu vermeiden.
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Der Umgang mit anderen Gästen ist mit Respekt zu behandeln sollte es Probleme geben so wenden Sie sich bitte an einen der Clubleitungen.
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Das aufschreiben von Essen und Trinken wird von Club nicht unterstützt daher liegt die Haftung für offene Forderungen bei der Person und nicht beim Club.
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Es ist sich den anwesenden Kindern sowie Jugendlichen gegenüber verantwortungsvoll und respektvoll zu behandeln.
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Es ist sich den Damen unseres Clubs sowie den weiblichen Gästen unsere Stammlokal gegenüber freundlich sowie respektvoll zu verhalten. Bei Nichteinhaltung kann dies zur Anzeige sowie zum Club Ausschluss führen.
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Der Club übernimmt keinerlei Garantie sowie Haftung für Gegenstände aller Art, Kinder, sowie geparkte Fahrzeuge im gesamten Gelände unseres Stammlokals.
§ 08 Werkstätten Regelungen
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Die Clubleitungen Sascha Seibald stellen den Club und deren Mitglieder eine Club Werkstätte inklusive Werkzeuge zur kostenlosen Nutzung in Anwesenheit der Werkstätten Leitung Sascha Seibald zur Verfügung.
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Es gibt zwei Möglichkeiten für unsere Mitglieder unsere Clubwerkstätte zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist das man selbst an sein Fahrzeug herumschrauben / basteln kann. Die zweite Möglichkeit besteht darin eine Unterstützung unserer Werkstätten Leitung Sascha Seibald zu erhalten wenn es um: Service, Reparaturen, Veränderungen, Umbauten, Eigenbau bezüglich ihres Fahrzeugs geht, die Unterstützung der Clubleitung Sascha Seibald bezieht sich auf eine Ehrenamtliche Hilfeleistung und daher sind auch Garantie, Gewährleistung sowie die Haftung ausgeschlossen und genau aus diesem Grund ist diese Service auch kostenlos für unsere Mitglieder.
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Das Betreten der Werkstätte ist nur in Anwesenheit der Werkstätte Leitungen erlaubt. Die Nutzung von gewissen Maschinen sind nur möglich wenn die Werkstätten Leitung sich 100-prozentig sicher sein kann das die Person diese Maschine / Werkzeug auch bedienen kann. Zur Nutzung von Maschinen muss eine Bewilligung erteilt werden sowie ein Haftungsausschluss Unterzeichnet werden.
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Der Club übernimmt keinerlei Haftung bei Verletzungen oder Beschädigungen bezüglich ihrer Handlungen jeglicher Art in unserer Club Werkstätte.
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Die Nutzung der Werkzeuge ist kostenlos jedoch werden Verbrauchsmaterialien verrechnet und der Gewinn geht in unsere Club Spendenkasse. Das gleiche gilt für den Getränkekühlschrank in unserer Werkstätte. Die Preise der Verbraucher Materialien sowie Getränke entsprechen denn Kaufpreis ohne Aufschlag.
- Wir Weisen Sie darauf hin das Jegliche Veränderung an ihren Fahrzeug in der Alleinigen Haftung sowie Verantwortung des Fahrzeugbesitzers Liegt. Jegliche Umbauten sowie Veränderungen und Tuning unterliegt keine Haftung des Clubs sowie der Werkstätten Leitung Sascha Seibald.
§ 09 Club Kosten / Mitgliedsbeitrag
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So wie jeder Club und jede Organisation haben auch wir Kosten zu tragen. Die Kosten belaufen sich auf: Strom für die Werkstätte, Werbung Materialien, Webdesign, Instandhaltungen sowie nach Beschaffung von Werkstätten Materialien und sämtlichen anderen Club Artikeln die benötigt werden. Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit eine Spende zu Leisten um unseren Club sowie deren Kosten zu Unterstützen.
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Unser Club ist weitgehend auf eine kostenlose Basis aufgebaut um den Moped Ridern unter uns einfach nur Spaß, Zusammenkünfte, sowie Abwechslung Anbieten zu können. Unser Ziel ist es eine Große Community mit Menschen zu erschaffen die das Gleiche Interesse haben sowie einfach ein Spaßfaktor und für gewisse Menschen Erinnerungen der Jugend aufleben zu lassen. Verbindet man so eine Situation mit Monatlichen Kosten so Verringert dies wiederum denn Spaßfaktor unserer Community und aus dem Grund haben wir uns dazu entschieden keinen Monatlichen Beitrag zu kassieren und auf das Vertrau unserer Mitglieder zu Vertrauen und hin uns wider zu unterstützen.
- Es ist jeden Mitglied Frei eine Freiwillige monatliche Spende zu leisten wenn das Mitglied einen Monatlichen Beitrag leisten möchte
um uns zu unterstützen. - Jegliche Zahlungen sowie Beträge sind für unsere Mitglieder bei Frau Christine Seibald jederzeit einsehbar.
Spende Beträge sowie die Person der Geleisteten Spende bleiben jedoch anonym sollte das Mitglied dies Wünschen. - Da unserer Mitglieder keinen Clubbeitrag zu leisten haben sind auch jegliche Ausflüge von jedem Mitglied selbst zu Tragen.
Diejenigen die eine Monatlich Spende leisten werden dann auch hin uns wider von Club mit ein kleinen Dankeschön Belohnt.
Mitgliedsbeitrag Monatlich: 0,00 € Freiwilliger Beitrag Möglich!.
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Sollte sich über das Jahr unsere Spende Kasse füllen und der angelegte Betrag wird nirgendwo gebraucht so finanziert der Club am Jahresende die Weihnachtsfeier. Je nach Gespendeten Gesamtbetrag kommt es darauf an wie viel der Club bei der Weihnachtsfeier übernehmen kann. Von Beginn eines Getränkegutscheins bis zur kompletten übernehme der gesamten Weihnachtsfeier kann alles möglich sein.
§ 10 Unsere Sozialen Netzwerke / Webseite
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Wir sind auch auf mehreren sozialen Netzwerken unterwegs um so mehr Personen für das gleiche Interesse unseres Clubs zu erreichen. Dies ist notwendig da eine Werbeagentur sehr viel Geld kostet und dies den Club zu teuer kommt daher bleibt uns nur die Möglichkeit über unsere Webseite, Fahrzeuge, Stammlokal, soziale Netzwerke sowie das tragen von Clubartikeln, und so Personen mit dem gleichen Interesse zu erreichen.
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Mit dem der Registrierung der Mitgliedschaft willigen Sie gleichzeitig unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen ein was auch die Einwilligung für die Veröffentlichung der Fotos und Videos die von Club oder einen der Mitglieder gemacht werden.
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Es ist unseren Mitgliedern sowie auch alle anderen Personen erlaubt unsere Inhalte von unseren sozialen Netzwerken sowie unserer Webseite zu teilen sowie Personen zu markieren und so dadurch mehr Personen zu erreichen.
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Es ist nicht gestattet Fremdwerbung in jeglichen sozialen Netzwerken unsererseits sowie unserer Webseite sowie in sprachlicher Form bei unseren Mitgliedern und in unserem Stammlokal zu veröffentlichen oder zum Teil das kann zum Ausschluss ihrer Mitgliedschaft führen.
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Das verändern unserer Club Werbung, Logo und deren Schriftarten und Farben sind nicht gestattet und werden bei Missbrauch beim Landesgericht eingeklagt da dies urheberrechtlich geschützt sind.
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Unsere Webseite wird jede Woche nach möglicher Freizeit des Webdesigners aktualisiert und wir bitten Sie daher immer alle bar Wochen unsere Webseite zu kontrollieren um immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu bleiben.
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Unsere Webseite ist ein sehr großer Bestandteil unserer Club Beschreibung, Regelung, Infoplattform und daher ist es immer wichtig diese auch im Blick zu behalten. Den Satz das habe ich nicht gesehen möchte ich nicht hören. Wie man immer so schön sagt Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
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Jegliche Veranstaltungen, Termine zu Fremdveranstaltungen Fotos, Videos, Stammtischevents und viele weitere Informationen finden Sie immer auf unserer Webseite und gegebenenfalls zum teil auch über unsere WhatsApp Gruppe.
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Wir bitten Sie den Link unserer Webseite so oft wie möglich und in so vielen sozialen Netzwerken wie möglich zu teilen um so mehr Personen zu erreichen und somit die Anzahl unserer Mitglieder zu steigern. Mitglieder die uns dabei unterstützen unsere Webseite sowie die Inhalte unseren sozialen Netzwerken zu teilen erhalten mit der Zeit ein kleines Geschenk von uns als Dankeschön für die Unterstützung.
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Wir sind auf den sozialen Netzwerken: Facebook, TikTok, YouTube sowie auf der Webseite www.mopedrider.at zu finden. Wir sind auch mit einen umfangreichen Google Account verknüpft wo es Personen erleichtert uns auch auf Google zu finden in dem sie zB. Moped Rider eingeben um weitere Informationen sowie den Standard unserer Werkstätte inklusive Google Maps Verbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Öffnungszeiten und vielen mehr finden können.
§ 11 Regelungen für Fremdveranstaltungen
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Wir als Club nehmen auch an Fremdveranstaltungen teil, Das heißt dass wir auch an Events sowie Touren teilnehmen die nicht direkt von uns veranstaltet werden sondern zum Beispiel über Andere Clubs sowie Veranstalter die im gleichen Thema Bereich interagieren wie wir.
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Nehmen wir als Club an einer Fremdveranstaltung teil so gelten automatisch die Regelungen und Richtlinien des Veranstalters bezüglich der Veranstaltung an dem wir zu dem Zeitpunkt teilnehmen.
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Es ist sich strikt an den Anweisungen sowie Regelungen des Veranstalters und deren Begleitfahrer und Leitfahrer zu halten.
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Wir als Club übernehmen keine Haftung für ihr Fahrzeug, ihr handeln im öffentlichen Straßenverkehr sowie ihr handeln in der Kolonie der Fremdveranstaltung.
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Wenn wir als Club an einer Fremdveranstaltung mit einer Tour teilnehmen so bleiben wir als Club auch immer so weit wie möglich zusammen sodass wir auch als Club erkennbar sind.
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Wir als Club treffen uns immer beim Veranstaltungsort 30 Minuten vor dem Termin der Veranstaltung und wir bleiben auch nach Ankunft und Ende der Tour 30 Minuten lang vor Ort um zu besprechen ob wir ein weiteres Ziel haben oder unseren Tour für unseren Club direkt beenden.
§ 12 Regelungen zur WhatsApp Gruppe
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Wir Empfählen jeden unserer WhatsApp Gruppe bei zu treten da dies die schnellere Informationsquelle ist und die Infos bei WhatsApp viel schneller Veröffentlicht werden als auf unserer Webseite. Darüber hinaus finden auch des öfteren spontan Veranstaltungen statt die auf der Webseite nicht Veröffentlich werden.
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Auch in unserer WhatsApp Gruppe gibt es Regeln und auch diese sind einzuhalten. Jegliche Punkte in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzverordnung sind auch in unserer WhatsApp Gruppe gültig.
WhatsApp Regeln:
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Fotos sowie Videos von Nackten sowie Gewalttätigen Inhalten sind nicht erwünscht.
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Beschimpfen sowie beleidigen von anderen Mitgliedern und deren Fahrzeuge ist nicht erlaubt.
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Die Kontaktaufnahme von anderen Mitgliedern über denn Privat Weg außerhalb der WhatsApp Gruppe, SMS, Telefonisch ist nur dann gestattet wenn die andere Seite auch damit einverstanden ist. Die Einverständnis der anderen Seite müssen Sie über unsere WhatsApp Gruppe einholen. Wird dies nicht gemacht somit gibt es bei einer Streitsituation keinen Nachweis der Einwilligung und somit kann einer der Team Mitglieder auch nicht weiterhelfen.
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Das herunterladen von Fotos und Videos die in unserer WhatsApp Gruppe hochgeladen werden dürfen auch von allen heruntergeladen sowie auch geteilt werden.
§ 13 Urheberrecht
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Unser Club Logo wurde von der Clubleitung Sascha Seibald selbst konstruiert und gezeichnet und ist daher urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert, verändert werden.
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Sollten Sie das Logo verändern, kopieren, oder für einen anderen Zweck missbrauchen somit sind wir gezwungen sie wegen Verstoß gegen das Urheberrecht beim Bezirksgericht zu verklagen und einen Schadensersatz zu fordern.
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Zu unserem Urheberrecht gehören auch noch weitere Angelegenheiten sowie das Design, Farbe, Name unserer Webseite sowie bei unseren sozialen Netzwerken.
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Auch der Name unseres Clubs ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht in diesen folgenden Namensmöglichkeiten verwendet werden:
Moped Rider Steiermark,
Rider Moped Steiermark,
Steiermark Moped Rider,
Moped Steiermark Rider,
MR-Steiermark,
Mopedrider,
Sollte einer der hier angegebenen Namen Kombinationen verwendet werden haben wir das Recht sie wegen Verletzung des Urheberrechts zu verklagen und Schadensersatz zu fordern.
§ 14 Auflösung der Mitgliedschaft
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Mitgliedschaft bei uns aufzulösen. Um ihre Mitgliedschaft aufzulösen bitten wir Sie das Formular Mitgliedschaft beenden was Sie ganz unten in der Support Bereich Seite finden auszufüllen und abzusenden.
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Wir weisen Sie darauf hin dass wenn sie die Mitgliedschaft auflösen und sie mit der Zeit den Club erneut beitreten möchten dass sie eine Aufnahmesperre von 6 Monate abwarten müssen um wieder erneut den Club beitreten zu können.
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Wird ihre Mitgliedschaft von unserer Seite aufgelöst somit gibt es eine Aufnahmesperre von Minimum 1 bis 12 Monate je nach Begründung. Bei schlimmeren Vergehen kann es durchaus möglich sein dass Sie auch eine dauerhafte Aufnahmesperre für die Lebenszeit des Clubs erhalten können.
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Eine Auflösung ihrer Mitgliedschaft von unserer Seite kann jederzeit von einen der Clubleitungen oder Stv. Clubleitungen durchgeführt werden wenn sie zum Beispiel einen Regelverstoß, Inaktivität, Gewalt, Belästigung, Unfreundlichkeit usw begangen haben. Bei jedem Vergehen wird festgelegt wie lange Sie eine Aufnahmesperre erhalten. Das Minimum einer Aufnahmesperre beginnt ab 1 bis 12 Monate bei schlimmeren Vergehen sogar dauerhaft.
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Sind Sie nicht aktiv genug oder halten Sie die Termine zu Clubsitzung nicht ein so kann es durchaus sein das ihre Mitgliedschaft von unserer Seite aus aufgelöst wird. Sollte dies der Fall sein haben Sie die Möglichkeit einen Termin bei einen der Clubleitungen zu vereinbaren und einen nachvollziehbaren Grund ihrer Inaktivität vorlegen zu können. Gibt es nachvollziehbare Gründe ihrer Inaktivität so wird die Mitgliedschaft wieder aufgenommen und sie erhalten dadurch auch keine Sperre von 3 Monaten. Sollten Sie keine nachvollziehbaren Grund vorweisen können somit bleibt die Sperre aufrecht und sie erhalten eine Aufnahmesperre 3 Monaten.
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Sollten Sie sich nicht an die Regeln bei einer Fremdveranstaltung oder in unserem Stammlokal halten und sie auch nicht den Aufforderungen der Gastgeber sowie den Teammitgliedern halten so kann es genauso zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft kommen.
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Sollten Sie vom unseren Stammtisch Betreiber ein Hausverbot erteilt bekommen somit gilt dies auch gleichzeitig als Beendigung ihrer Mitgliedschaft bei Moped Rider Steiermark denn durch das Hausverbot in unserem Stammlokal können Sie nicht mehr an den Clubsitzungen teilnehmen und somit verstoßen sie gegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Eine Auflösung ihrer Mitgliedschaft kann auch durch eine Abstimmung der gesamten Mitglieder erfolgen allerdings müssen hierzu nachweisliche Gründe vorgelegt werden warum der Großteil der Mitglieder dafür stimmen ihre Mitgliedschaft zu beenden. Das kann durchaus vorkommen wenn sie zum Beispiel immer wieder unfreundlich zu anderen Mitgliedern sind oder keine Hilfsbereitschaft zeigen oder schlechte Laune verbreiten viele andere Gründe.
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Es ist den Mitgliedern nicht möglich über einen der Teammitglieder abzustimmen oder ihn aus den Club zu werfen und schon gar nicht die Clubleitung sowie die Stv. Clubleitung. Jedoch steht es jedem Mitglied zu eine schriftliche Beschwerde gegen einen der Teammitglieder einzureichen. Eine Beschwerde kann über unseren Support Bereich eingereicht werden. Geben Sie dazu bitte eine ausführliche Beschreibung ihrer Beschwerde an und um wen es sich genau handelt. Sollten Foto, Video, Screenshots zur Beweisvorlage existieren so senden Sie diese ebenfalls in Support Bereich an uns.
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Sollten Sie eine Beschwerde über ein Teammitglied eingereicht haben somit wird von unserem Team sowie den obersten Clubleitungen eine Teamsitzung einberufen wo der Fall genauer überprüft und ermittelt wird. Es kann durchaus sein dass wir sie dann zur Abklärung zur einen Termin einladen und die Sache persönlich abzuklären sollte dies in der Teamsitzung nicht möglich sein. Sie erhalten dann mit Absprache ihrerseits einen Termin wo es dann erneut eine Teamsitzung mit ihrer Anwesenheit geben wird und Genaueres abzuklären. Halten Sie den Termin zur Abklärung nicht ein somit wird der Fall abgelegt und die Beschwerde aufgehoben.
§ 15 Haftung / Regeln
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Fahrer, Beifahrer, Fahrzeug
Wir übernehmen keinerlei Haftung für sie ihren Beifahrer sowie ihr Fahrzeug. Sie als Fahrzeughalter haben dafür zu sorgen dass das Fahrzeug den Verkehrstauglichkeit entspricht. Sollten Sie und ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein so erfüllen wir unsere Möglichkeiten um sie zu unterstützen wenn nötig bei Suche nach Zeugen, erste Hilfe, Kontaktaufnahme zu den Einsatzkräften. Sie haben jederzeit die Möglichkeit ihr Fahrzeug in unserer Werkstätte auf die Verkehrstauglichkeit überprüfen zu lassen um auf der sicheren Seite sein wenn sie an öffentlichen Verkehr teilnehmen.
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Kinder / Jugendliche
Wir sind ein sehr Kinder / Jugendfreundlicher Club und heißen natürlich auch die kleinen bei uns Herzlich Willkommen. Bei uns ist es möglich das Kinder unter den vollendeten 15. Lebensjahr automatisch als Mitglied gelten wenn einer der Erziehungsberechtigten Personen bei uns als Mitglied registriert ist. Der Erziehungsberechtigte hat die Obsorge sowie auch die Verantwortung über das Kind sowie Jugendlichen und muss auch für das Kind / Jugendlichen haften.
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Innerhalb einer Club Aktivität, Veranstaltung ist das konsumieren von Alkohol und Tabak waren für Jugendliche unter den 18. vollendeten Lebensjahr strengstens verboten. Jugendliche ab den vollendeten 15. Lebensjahr haben bei uns die Möglichkeit den Club beizutreten allerdings gilt auch hier bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Eltern haften für ihre Kinder. Der Club übernimmt keinerlei Haftung sowie Aufsichtspflichten ihres Kindes unter den 18. Lebensjahr.
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Alkohol, Tabak Drogen,
Es darf kein Alkohol sowie Tabak unter den vollendeten 18. Lebensjahr innerhalb unserer Club Aktivitäten zu sich genommen werden. Es ist auch verboten schon vorab alkoholisiert zu einer Club Aktivität zu erscheinen. Der Konsum von Drogen im Laufe einer der Club Aktivitäten führt zum sofortigen Verweis sowie zur Beendung ihrer Mitgliedschaft. Der Club übernimmt keinerlei Haftung bei Konsum von Alkohol, Tabak sowie Drogenkonsum. Sollten einem unserer Teammitglieder einen Jugendlichen unter den vollendeten 18. Lebensjahr dein konsumieren von Alkohol, oder Tabak erwischen so müssen wir dies leider bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es wird auch eine Anzeige erstattet sollten wir jemand bei konsumieren von Drogen erwischen.
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Werkstätte
Bei uns haben Sie die Möglichkeit in unserer Club Werkstätte an ihrem Fahrzeug Hand anzulegen allerdings ist hier äußerste Vorsicht geboten. Zur Absicherung ihrer Kenntnisse in der Nutzung von Werkzeugen und Maschinen müssen wir uns vergewissern dass sie das Werkzeug oder die Maschine die sie nutzen möchten auch bedienen können und eine gewisse Erfahrung mitbringen können. Sollten Sie den Voraussetzungen zur Bedienung von Werkzeugen und Maschinen nachkommen erhalten Sie eine mündliche Bestätigung dass sie dieses Werkzeug oder diese Maschine benutzen dürfen. Sie sind rein selbst für sich verantwortlich wenn sie in unserer Clubwerkstätte arbeiten den wir als Club übernehmen keinerlei Haftung für Verletzungen ihrerseits oder Beschädigungen an ihrem Fahrzeug. Es gibt in unserer Clubwerkstätte die Möglichkeit das einer unserer Clubleitungen die auch im Werkstätten Bereich eingeteilt sind zu unterstützen und auch Tätigkeiten an ihrem Fahrzeug durchzuführen allerdings weisen wir Sie darauf hin dass dies eine ehrenamtliche Tätigkeitsform ist und somit Garantie, Gewährleistung sowie Haftung vollkommen ausgeschlossen für jegliche Tätigkeiten unsererseits am ihrem Fahrzeug sind. Unsere Club Leitung bietet auch an ihr Bike von Standard auf ein E-Bike umzubauen allerdings wird auch hier keine Garantie, Gewährleistung sowie Haftung für den Einbau sowie die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr übernommen.
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Unerlaubtes entwenden / Diebstahl
Sollten Sie aus unserer Clubwerkstätte sowie aus einen anderen Fahrzeug, Taschen, Rucksäcke oder sonstigen Transportmöglichkeiten einen Gegenstand entwenden so wird dies sofort bei der Polizei zur Anzeige gebracht und sie werden mit sofortiger Wirkung unseres Clubs verwiesen ihre Mitgliedschaft wird beendet und Sie erhalten eine Dauerhafte Aufnahmesperre. Sollten Sie unabsichtlich ein Werkzeug aus unserer Clubwerkstätte entwenden so melden Sie dies bitte in unserer WhatsApp Community/Support Chat und bringen Sie dies so schnell wie möglich wieder zurück in so einer Situation wird natürlich keine Anzeige erstattet und sie halten auch keine Beendigung ihrer Mitgliedschaft sowie auch keine Sperre. Sollten Sie habe jedoch das Werkzeug nicht zurückbringen so nehmen wir das als Diebstahl auf und zeigen dies auch bei der Polizei an. Das ausleihen von Werkzeug, Maschinen sowie alle anderen Gegenstände und Materialien aus unserer Clubwerkstätte ist generell nicht möglich.